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Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge

Notarielle Beratung zur Schenkung und Erbfolge – Notar Dr. Ron Baer, Berlin

Soll Vermögen bereits zu Lebzeiten auf künftige Erben oder Dritte übertragen werden, ist bei Immobilien und GmbH-Anteilen die notarielle Beurkundung erforderlich. Die vorweggenommene Erbfolge bietet zahlreiche Vorteile – von der steuerlichen Optimierung bis zur gezielten Steuerung der Vermögensnachfolge.

Warum Vermögen zu Lebzeiten übertragen?

Eine lebzeitige Übertragung ermöglicht es, die Weitergabe von Vermögenswerten aktiv zu gestalten und dabei die steuerlichen Freibeträge optimal auszunutzen. Da Schenkungsteuerfreibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können, lässt sich durch frühzeitige Planung die Steuerlast erheblich reduzieren. Zugleich können Sie als Schenker Ihre Versorgung durch entsprechende Gegenleistungen oder Vorbehalte absichern.

Absicherung des Schenkers

Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihren Interessen als Schenker Rechnung trägt. Typische Absicherungsinstrumente sind:

  • Nießbrauchsvorbehalt – Sie behalten die Nutzung und die Erträge der Immobilie
  • Wohnungsrecht – Sie sichern sich das Recht, die Immobilie weiterhin zu bewohnen
  • Rückforderungsrechte – für definierte Fälle (z. B. Insolvenz, Scheidung, Vorversterben des Beschenkten)
  • Pflegeverpflichtungen und Gleichstellungsgelder
  • Anrechnung auf den Erb- oder Pflichtteil

Übertragbare Vermögenswerte

Die notarielle Beurkundung ist insbesondere erforderlich bei der Übertragung von Immobilien (Eigentumswohnungen, Grundstücke, Häuser), GmbH-Anteilen sowie bei Schenkungsversprechen. Wir beraten Sie auch zur Übertragung von weiterem Vermögen und stimmen uns auf Wunsch eng mit Ihrem Steuerberater ab.

Möchten Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen? Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die Ihre Interessen optimal schützt.

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