Erbe und Vermögensnachfolge
Das notarielle Testament bietet wesentliche Vorteile: Der Notar prüft die Testierfähigkeit, formuliert Ihren Willen rechtssicher und verwahrt das Testament sicher beim Amtsgericht. In der Regel macht das notarielle Testament den Erbschein entbehrlich – der ungefähr genauso viel kostet wie das notarielle Testament selbst.
Notarielles Testament und Erbvertrag
Ob Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament) oder Erbvertrag – wir beraten Sie umfassend und formulieren Ihren letzten Willen so, dass er rechtssicher ist und Ihren Vorstellungen entspricht. Typische Gestaltungen umfassen:
- Erbeinsetzung und Enterbung
- Vermächtnisse und Auflagen
- Vor- und Nacherbschaft
- Testamentsvollstreckung
- Pflichtteilsregelungen
- Behindertentestament und Bedürftigentestament
Weitere erbrechtliche Angelegenheiten
Selbstverständlich können Sie sich auch in allen anderen erbrechtlichen Fragen an uns wenden:
- Beantragung von Erbscheinen – auch in Fällen mit Auslandsbezug
- Europäisches Nachlasszeugnis
- Erbausschlagungen
- Beurkundung von Erbauseinandersetzungen
- Vermittlung der Nachlassauseinandersetzung
Gerade bei größerem Vermögen, Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen ist eine sorgfältige Nachlassplanung wichtig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönliche Situation zu verstehen, und entwickeln eine Lösung, die zu Ihnen und Ihrer Familie passt.
Lassen Sie sich von uns beraten – wir helfen Ihnen, Ihren Nachlass rechtssicher und vorausschauend zu regeln.
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