Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung helfen, dem eigenen Willen Geltung zu verschaffen, wenn man aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbst handeln kann. Eine rechtzeitige Vorsorge gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten vertreten kann, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Ohne Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen – auch Ehepartner und Kinder sind nicht automatisch vertretungsbefugt.
Die notarielle Vorsorgevollmacht hat besondere Vorteile: Sie wird von Banken, Behörden und Grundbuchämtern in der Regel ohne weiteres anerkannt und ermöglicht auch Immobiliengeschäfte und Gesellschafterbeschlüsse im Namen des Vollmachtgebers.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – etwa bei schwerer Krankheit oder am Lebensende. Eine klar formulierte Patientenverfügung ist für Ärzte und Bevollmächtigte bindend und nimmt Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen ab.
Betreuungsverfügung
Falls trotz Vorsorgevollmacht eine gerichtliche Betreuung erforderlich wird, können Sie mit einer Betreuungsverfügung Wünsche zur Person des Betreuers und zur Betreuungsführung äußern. Das Gericht berücksichtigt diese Wünsche bei seiner Entscheidung.
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Der Notar sorgt für die Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. So kann das Betreuungsgericht im Ernstfall schnell feststellen, dass eine Vollmacht existiert, und die Einrichtung einer Betreuung vermeiden.
Sorgen Sie rechtzeitig vor. Wir beraten Sie umfassend und erstellen Ihre Vorsorgedokumente – individuell auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten.
Beratung anfragen