Angaben zur eidesstattlichen Versicherung
Erscheinender
Person, die die Versicherung an Eides statt abgibt. Die eidesstattliche Versicherung ist eine höchstpersönliche Erklärung und wird beim Termin persönlich vor dem Notar abgegeben.
Deutschkenntnisse für den Termin *
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Ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden
Dolmetscher erforderlich
Übersetzung durch den Notar ins Englische (kein Dolmetscher erforderlich)
Übersetzung durch den Notar ins Niederländische (kein Dolmetscher erforderlich)
Notar Dr. Baer kann Beurkundungen auch auf Englisch und Niederländisch durchführen – für diese Sprachen ist kein Dolmetscher erforderlich. Für alle anderen Sprachen beauftragen Sie bitte einen (vereidigten) Dolmetscher. Eine Übersicht finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de .
Land (falls nicht Deutschland)
Wichtig: Zum Termin muss der Erscheinende einen gültigen Reisepass oder (EU-)Personalausweis vorlegen.
Behörde
Wird die eidesstattliche Versicherung gegenüber einer deutschen Behörde oder einer ausländischen Stelle benötigt? *
Bitte wählen
Deutsche Behörde
Ausländische Stelle
Gegenüber welcher Behörde oder Stelle ist die eidesstattliche Versicherung abzugeben? *
Inhalt der eidesstattlichen Versicherung
Wichtig: Für eidesstattliche Versicherungen gegenüber ausländischen Stellen kann der Notar keinen Entwurf erstellen – welcher Text dort anerkannt wird, richtet sich nach dem ausländischen Recht. Bitte stellen Sie den fertigen, von der ausländischen Stelle akzeptierten Text zur Verfügung; der Notar beglaubigt dann Ihre Unterschrift unter diesem Text.
Für die Verwendung im Ausland wird auf die Unterschriftsbeglaubigung häufig zusätzlich eine Apostille oder Legalisation benötigt – ob das in Ihrem Fall erforderlich ist, klären wir gerne mit Ihnen.
Sonstige Angaben
Sonstige Hinweise oder Wünsche
Bevorzugte Kommunikation *
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Per E-Mail und Telefon
Per Post und Telefon
Ersteller des Datenblatts
Name und E-Mail-Adresse der Person, die das Datenblatt ausfüllt – an diese Adresse senden wir die Empfangsbestätigung sowie Rückfragen.
Website
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