Unternehmen und Gesellschaften
Von der Gründung über Satzungsänderungen, Gesellschafterversammlungen und Anteilsveräußerungen bis hin zu Umwandlungen und Unternehmensverträgen – wir begleiten Sie in allen Phasen des gesellschaftsrechtlichen Lebens.
So läuft eine gesellschaftsrechtliche Beurkundung typischerweise ab
- Anliegen besprechen und Daten erfassen Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über eines unserer Online-Datenblätter. Wir klären den Sachverhalt und fragen die erforderlichen Angaben ab.
- Entwurf erstellen und vorab versenden Wir erarbeiten den Entwurf der Urkunde bzw. des Beschlusses und der Handelsregisteranmeldung und senden ihn allen Beteiligten rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail zu.
- Beurkundung oder Beglaubigung Termin im Notariat – je nach Vorgang als Beurkundung (z. B. Gründung, Satzungsänderung, Anteilsübertragung) oder als Unterschriftsbeglaubigung (z. B. Handelsregisteranmeldung eines Geschäftsführerwechsels). Auf Wunsch ist bei GmbH-Gründungen auch das Online-Verfahren per Videokommunikation möglich.
- Anmeldung beim Handelsregister Wir reichen die Anmeldung nebst Anlagen elektronisch beim zuständigen Registergericht ein und behalten den weiteren Verlauf für Sie im Blick.
- Eintragung und Vollzug Das Registergericht trägt die Änderung in der Regel innerhalb weniger Werktage ein. Sie erhalten von uns eine Bestätigung, sobald die Eintragung erfolgt ist.
Gründung und Rechtsformwahl
Bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der richtigen Rechtsform ein wichtiger Aspekt. Wir beurkunden Gründungen von GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaften und weitere Gesellschaftsformen. Die GmbH-Gründung kann auf Wunsch auch im Online-Verfahren per Videokommunikation durchgeführt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) haben wir Ihnen hier weitere Informationen zur Vorbereitung der Gründung zusammengestellt.
Laufende gesellschaftsrechtliche Begleitung
Auch nach der Gründung stehen wir Ihnen als Notar zur Seite:
- Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen (z.B. Umfirmierung, Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung)
- Beurkundung von Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen, auch Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
- Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen
- Anmeldungen zum Handelsregister
- Erteilung und Widerruf von Prokura und Handlungsvollmacht
Umwandlungen und Unternehmensverträge
Wir begleiten Sie bei Umstrukturierungen, insbesondere bei Verschmelzungen, Spaltungen (Abspaltung, Ausgliederung) und Formwechseln. Darüber hinaus beurkunden wir Unternehmensverträge wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge.
Auflösung, Liquidation und Löschung von Gesellschaften
Die Beendigung von Gesellschaften erfolgt grundsätzlich durch Auflösung, Liquidation und Löschung der Gesellschaft. Hierzu wird ein Auflösungsbeschluss durch die Gesellschafter gefasst und die Auflösung in das Handelsregister eingetragen, anschließend wird das Vermögen der Gesellschaft liquidiert (also insbesondere Forderungen eingezogen und Verbindlichkeiten ausgeglichen einschließlich der Erledigung steuerlicher Angelegenheiten) und nach Beendigung der Liquidation wird die Löschung der Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet.
Alternativ kann eine Gesellschaft auch auf andere Weise beendet werden, z. B. durch Umwandlungsmaßnahmen wie Verschmelzung (ggf. auch auf den Alleingesellschafter als natürliche Person). Wir beraten Sie gerne zu diesen Möglichkeiten.
Hinweise zum weiteren Verfahren nach Auflösung einer GmbH finden Sie hier.
Vereine
Wir unterstützen Sie in allen notariellen Vereinsangelegenheiten. Dazu gehören insbesondere die Beglaubigung der Anmeldungen zum Vereinsregister bei Gründung, Satzungsänderungen sowie Wechseln im Vorstand.
Auf Wunsch bereiten wir auch die erforderlichen Beschlüsse und Anmeldungen vor und begleiten Sie bei der Eintragung in das Vereinsregister.
Nähere Informationen mit Erläuterungen finden Sie hier bei der Bundesnotarkammer und Muster für verschiedene Dokumente stellt das Bundesministerium der Justiz hier zur Verfügung.
Ob Gründung, Umstrukturierung oder Anteilsverkauf – sprechen Sie uns an und wir finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Persönliche Beratung
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihrem Anliegen.
Online beauftragen
Starten Sie Ihr Vorhaben direkt online – wir bereiten alles für Sie vor.